Wolfinger-Music
- dj axel -

Impressum / AGB


Wolfinger-Music, Inh. Axel Wolfinger

Telefon: 0178-3121253
E-Mail-Adresse: axel.wolfinger@icloud.com

Adenauerstraße 34, 69242 Mühlhausen im Kraichgau

USt.-ID-Nr.: DE 14 343 9967

Steuer-Nr.: 44244/25202


Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Grundsätzlich ist bei Privatkunden der vereinbarte Rechnungsbetrag ohne Abzug am Ende der Veranstaltung in bar zu begleichen, alternativ kann der Rechnungsbetrag auch vor einer Veranstaltung überwiesen werden, dieser muss dann mindestens 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn auf meinem Konto eingehen. Der Kunde wird von mir über den Zahlungseingang informiert. Firmenkunden erhalten grundsätzlich eine Rechnung die ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen zu begleichen ist.

Buchungen müssen generell schriftlich mit Adresse und Telefonnummer des Auftraggebers, Adresse der Location, Datum und Art der Veranstaltung per E-Mail erfolgen, dies gilt als verbindliche Buchung. Wenn ich alle relevanten Daten bekommen habe sende ich eine Buchungsbestätigung per Mail zu.

GEMA Gebühren sind grundsätzlich vom Veranstalter zu entrichten. Der Veranstalter verpflichtete sich sein Event bei der GEMA anzumelden. Veranstalter wird die Person oder Firma genannt die die Buchung getätigt hat. Für private Feiern muss in der Regel keine GEMA Gebühr bezahlt werden. Weiterführende Informationen finden Sie unter www.gema.de.

Eine kostenfreie Stornierung ist bis maximal 120 Tage vor dem gebuchten Termin möglich, ansonsten berechne ich eine Gebühr in Höhe von 30 % vom Grundpreis, 60 Tage vor dem gebuchten Termin 50 % vom Grundpreis und bei einer Stornierung ab 30 Tage vor dem gebuchten Termin muss der volle Preis (mindestens 790 Euro) bezahlt werden. Stornierungen müssen schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg per Brief erfolgen. Vertragspartner ist der Veranstalter. 

Covid 19: Sollte eine Veranstaltung auf Grund der epidemischen Lage verboten werden ist eine Umbuchung oder Stornierung kostenfrei, dies gilt auch wenn die geplante Personenzahl mehr als 30 % von der genehmigten abweicht oder das Tanzen untersagt ist. Das Inkrafttreten der 2G-Regel ist kein Grund für eine kostenfreie Stornierung.

Es besteht für den Veranstalter kein Anspruch auf Schadenersatz wenn eine Auftritt wegen schwerer Krankheit oder einem Unfall abgesagt werden muss. Grundsätzlich bin ich aber bemüht einen gleichwertigen Ersatz zu finden, ein Rechtsanspruch darauf besteht aber nicht. Sollte eine Veranstaltung/Feier außer Kontrolle geraten und eskalieren, kann der DJ die Veranstaltung unterbrechen oder beenden um Schaden für sich oder den Gästen bzw. seiner Technik abzuwenden. Die Gage muss dennoch im vollen Umfang vom Veranstalter beglichen werden.

Mit Auftragserteilung akzeptiert der Veranstalter/ Kunde die Geschäftsbedingungen. Gerichtsstand ist Heidelberg. Alle Preise verstehen sich bei Privatkunden und Vereine inclusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Firmenkunden bekommen von mir grundsätzlich ein Angebot über den Nettobetrag.



 
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